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   RG, 19.01.1918 - Rep. V. 231/17   

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RG, 19.01.1918 - Rep. V. 231/17 (https://dejure.org/1918,83)
RG, Entscheidung vom 19.01.1918 - Rep. V. 231/17 (https://dejure.org/1918,83)
RG, Entscheidung vom 19. Januar 1918 - Rep. V. 231/17 (https://dejure.org/1918,83)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Was erfordert der Gegenbeweis gegen die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit des Testamentsvollstreckerzeugnisses? Ist die Beweisregel des § 2084 BGB. zu berücksichtigen? 2. Ist unter dem Dritten, dem der Erblasser die Auswahl des Testamentsvollstreckers überlassen kann, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahl eines Testamentsvollstreckers durch einen Dritten; Anforderungen an einen Gegenbeweis gegen die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit des Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 92, 68
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Es ist vielmehr der volle Beweis des Gegenteils zu führen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 24. August 1990 - BVerwG 8 C 65.89 - BVerwGE 85, 314 ; BGH, NJW 1980, 1047 ; sowie schon RGZ 92, 68 ).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Wenn dies nicht der Fall ist, muß von der gesetzlichen Vermutung ausgegangen werden (vgl. RGZ 92, 68 ).
  • BVerwG, 05.09.1962 - IV C 66.62

    Feststellung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen und an Gegenständen der

    Ein solcher Gegenbeweis muß nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGZ 92, 68 [71] und 131, 284 [289]) - der sich der Senat anschließt - jede Möglichkeit ausschließen, daß die beurkundete Tatsache doch zutrifft.
  • BGH, 22.02.1960 - V ZR 179/58

    Anordnung der Testamentsvollstreckung in einer letztwilligen Verfügung -

    Bei der Entscheidung der Frage, ob in einer letztwilligen Verfügung eine Testamentsvollstreckung angeordnet ist, kommt es nicht auf den Wortlaut, insbesondere nicht auf den Gebrauch der Worte Testamentsvollstreckung oder Testamentsvollstrecker an; maßgebend ist vielmehr, ob der Wille des Erblassers, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen, anderweit, nämlich aus dem gesamten Inhalt der letztwilligen Verfügung und aus den Umständen des einzelnen Falls festgestellt werden kann (vgl. RGZ 92, 68, 72; 130, 131, 134; KGJ 32, A 87; KG JW 1937, 43; BGB RGRK 10. Aufl. § 2197 Anm, 1 b; Palandt a.a.O. § 2197 Anm. 2; Staudinger a.a.O. § 2197 Anmerkungen 8 und 9; Kipp/Coing, Erbrecht 10. Bearb. § 124 I 1 S. 481).
  • BGH, 13.11.1968 - IV ZR 507/68

    Rechtsmittel

    Sind solche Tatsachen, wie hier, nicht streitig, so ist für die Vermutung oder die Widerlegung der Vermutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses kein Raum (zutreffend für die Erbscheinsvermutung des § 2365 BGB: Rosenberg, Die Beweislast 5. Aufl. § 16, II, 4 b und Staudinger/Firsching, BGB 10./11. Aufl. § 2365 Nr. 23 c; a.A. RGZ 92, 68, 71/72).
  • BGH, 08.07.1959 - V ZR 48/58

    Rechtsmittel

    Die umstrittene Frage der Beweislast im Erbrechtsstreit beim Vorliegen eines Erbscheins (siehe einerseits RG Warn 1913 Nr. 300 = Recht 1930, 1159 = Gruch 57, 1021; DR 1944, 339; Kipp/Coing, Erbrecht 19. Bearb. § 84 Fußn. 4; andererseits RGZ 92, 68, 71/72; Planck/Greiff, BGB 4. Aufl. § 2365 Anm. 4 a; Palandt/Rechenmacher, BGB 18. Aufl. § 2365 Anm. 2) ist im vorliegenden Fall gegenstandslos, weil das Berufungsgericht ein positives Beweisergebnis feststellt, nämlich die für die gewillkürte Erbfolge der Ehefrau des Klägers erforderlichen Tatsachen, insbesondere die Testierfähigkeit der Erblasserin, als bewiesen ansieht.
  • BGH, 17.04.1956 - I ZR 155/54

    Rechtsmittel

    Nach diesen Rechtsgrundsätzen muß der Widerlegende nachweisen, daß das Recht des Eingetragenen auch nicht auf andere Weise, als im Schiffsregister eingetragen, zur Entstehung gelangt ist (RGZ 92, 68 [71]; 127, 251 [261]).
  • BGH, 16.11.1976 - IV ZR 133/75

    Berufung zum Zwecke der Geltendmachung eines anderen als des abgewiesenen

    Zur Begründung hat es sich auf das Urteil des Reichsgerichts RGZ 92, 68, 72 bezogen.
  • BayObLG, 07.04.1988 - 1 BReg.Z 58/87

    Wirksamkeit der Ernennung eines Testamentsvollstreckers; Pflichtgemäße

    Als Erbin hätte sie allerdings Dritte i. S. des § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB sein können (RGZ 92, 68/72; Palandt/Edenhofer Anm. 1, Soergel/Damrau RdNr. 2 m.weit.Nachw., je zu § 2198).
  • BGH, 21.03.1962 - V ZR 217/60

    Beweispflicht für die Echtheit eines Testaments - Übergehen von Beweisanträgen -

    Bei diesem Ergebnis bedarf es keines Eingehens mehr auf das vom Berufungsgericht zitierte, von den aufgeführten Entscheidungen des Reichsgerichts abweichende Urteil in RGZ 92, 68, 71/72, wonach zur Führung des Gegenbeweises gegenüber der Rechtsvermutung des § 2365 BGB jede Möglichkeit ausgeräumt werden muß, daß das beurkundete Recht entstanden ist, und solange dies nicht geschehen ist, auch der Prozeßrichter an die gesetzliche Vermutung gebunden ist (vgl. hierzu Rosenberg, die Beweislast 4. Aufl. § 16 II 4 b S. 235 ff).
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